I.
Die Beteiligten zu I., II. und III. bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft der Wohnanlage, die auf der notariellen Teilungserklärung vom 10. Januar 1994 beruht. Die Beteiligte zu III. ist in der Teilungserklärung zur Verwalterin bis zum 31. Dezember 1998 bestellt. Mit bestandskräftig gewordenem Mehrheitsbeschluss vom 8. Juni 1998 zu TOP 9 ist die Beteiligte zu III. "zu den bisherigen Konditionen (d.h. 400,00 DM zzgl. 16 % Mehrwertsteuer pro Wohneinheit pro Jahr) bis 31.12.2003, mit einer beidseitigen Kündigungsfrist zum 30.06. des jeweiligen Jahres ... gewählt". Die Wohnanlage umfasst 81 Wohnungen und 9 Teileigentumseinheiten. Es gilt Objektstimmrecht. Die Beteiligte hat noch 40 Einheiten inne. Die Antragstellerin zu 1. ist Eigentümerin der Wohnung Nr. 36, die Antragstellerin zu 2. der Wohnung Nr. 2.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|