OLG Köln - Beschluß vom 12.02.2003
16 Wx 204/02
Normen:
WEG § 16 ;
Fundstellen:
NZM 2003, 400
OLGReport-Köln 2003, 179
ZMR 2004, 59
ZfIR 2004, 267
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 26.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 20/02
AG Eschweiler, vom 07.12.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 6 II 27/99

Teilungserklärungsändernde Vereinbarung im gerichtlichen Vergleich

OLG Köln, Beschluß vom 12.02.2003 - Aktenzeichen 16 Wx 204/02

DRsp Nr. 2003/4135

Teilungserklärungsändernde Vereinbarung im gerichtlichen Vergleich

Eine die Teilungserklärung abändernde Vereinbarung kann auch durch Zustimmung aller im Termin anwesender Wohnungseigentümer zu einem gerichtlichen Vergleich geschlossen werden. Ist im Vergleich nicht ausdrücklich ein Rücktritt vorbehalten, so wird die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung nicht dadurch berührt, dass einer der Eigentümer nach Schluss der mündlichen Verhandlung zu Protokoll des Gerichts gibt, dass er mit der Regelung nun doch nicht einverstanden sei.

Normenkette:

WEG § 16 ;

Gründe: