Treu und Glauben bei erstmaliger Herstellung eines dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustands - Mauerdurchbruch
BayObLG, Beschluss vom 06.06.2002 - Aktenzeichen 2Z BR 128/01
DRsp Nr. 2002/11170
Treu und Glauben bei erstmaliger Herstellung eines dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustands - Mauerdurchbruch
»Darf ein Wohnungseigentümer in einer Wand zwischen seinem Sondereigentum und dem Gemeinschaftseigentum eine Tür ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer einbauen, so ist einer der übrigen Wohnungseigentümer nach Treu und Glauben daran gehindert, die Beseitigung der Tür zur erstmaligen Herstellung eines dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustands zu verlangen.«