Trocknen der Wäsche auf dem Balkon der Mietwohnung
AG Euskirchen, Urteil vom 11.01.1995 - Aktenzeichen 13 C 663/94
DRsp Nr. 2001/10269
Trocknen der Wäsche auf dem Balkon der Mietwohnung
Ist nach dem Mietvertrag lediglich das Waschen und Trocknen sog. großer Wäsche in der Mietwohnung untersagt und auf Waschküche und Trockenspeicher beschränkt, so ist der Mieter gleichwohl berechtigt, andere Wäsche zum Trocknen oder Lüften auf einem Wäscheständer auf dem Balkon aufzuhängen.