I. Antragstellerin und Antragsgegner, zwei Geschwister, haben im Weg der Erbauseinandersetzung ihr Elternhaus in Wohnungseigentum aufgeteilt. Mit dem Miteigentumsanteil zu 1/2 der Antragstellerin ist das Sondereigentum an der Wohnung im 1. Obergeschoß und an der ans Haus angebauten Garage verbunden, dem Antragsgegner gehören die jeweils abgeschlossenen Wohnungen im Erdgeschoß und im Dachgeschoß.
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