KG - Beschluss vom 02.12.2002
24 W 155/02
Normen:
WEG § 45 ; FGG § 27 ; ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
KGReport 2003, 271
ZMR 2003, 377
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 85 T 283/01
AG Schöneberg, - Vorinstanzaktenzeichen 76 II 393/00
AG Schöneberg - 76 II 236/98 WEG - 02.12.2002,

Umdeutung einer Nichtigkeitsklage in eine sofortige Erstbeschwerde im WEG-Verfahren; Rechtsmittelbeschwer bei Eintragung einer Sicherungshypothek wegen Wohngeldverbindlichkeiten

KG, Beschluss vom 02.12.2002 - Aktenzeichen 24 W 155/02

DRsp Nr. 2005/6971

Umdeutung einer Nichtigkeitsklage in eine sofortige Erstbeschwerde im WEG -Verfahren; Rechtsmittelbeschwer bei Eintragung einer Sicherungshypothek wegen Wohngeldverbindlichkeiten

»1. Eine Nichtigkeitsklage gegen den scheinbar rechtskräftigen Beschluss des AG in WEG -Sachen ist in eine sofortige Erstbeschwerde umzudeuten, wenn der Beschluss des AG zwar durch Hinausgabe existent, aber mangels wirksamer öffentlicher Zustellung an den Antragsgegner noch nicht rechtskräftig ist. 2. Es kann offen bleiben, ob die auf Grund des scheinbar rechtskräftigen Zahlungsbeschlusses eingetragene Sicherungshypothek eine Beschwer begründet, wenn der Antragsgegner das ursprüngliche Bestehen der Wohngeldverbindlichkeiten nicht bestreitet. Die Beschwer liegt zumindest darin, dass er Erfüllung der Wohngeldschuld behauptet.