I.
Die Antragsteller waren und die Antragsgegner sind Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Das Wohnungseigentum der Antragsteller wurde zwangsversteigert und der Zuschlag am 13.6.2001 erteilt. Der weitere Beteiligte ist der Verwalter der Wohnanlage.
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