Umrüstung einer Antennenanlage auf einen Breitbandkabelanschluß in Eigentumswohnanlage
KG, Beschluß vom 04.11.1991 - Aktenzeichen 24 W 6716/90
DRsp Nr. 1995/5048
Umrüstung einer Antennenanlage auf einen Breitbandkabelanschluß in Eigentumswohnanlage
»Ein Wohnungseigentümerbeschluß, der die Umrüstung einer Rundfunk- und Fernsehantennenanlage auf einen Breitbandverteileranschluß der Deutschen Bundespost bestimmt, die an dem Breitbandverteileranschluß nicht interessierten Wohnungseigentümer jedoch von der Kostentragungspflicht befreit, beeinträchtigt deren Rechte grundsätzlich nicht über das in § 14WEG bestimmte Maß hinaus. Deren Zustimmung ist deshalb nicht erforderlich.«