I.
Die Beteiligte zu 2 ist als Eigentümerin eines Miteigentumsanteils, verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung, im Grundbuch eingetragen.
Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums und der Sondernutzungsrechte ergeben sich aus der Gemeinschaftsordnung (
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