Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - München vom 1. Juli 2013 aufgehoben, soweit über die Eintragung der Änderung der Teilungserklärung entschieden wurde.
II.Das Amtsgericht - Grundbuchamt - München wird angewiesen, den Eintragungsantrag nicht wegen fehlender Bewilligung (Zustimmung) der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer sowie wegen fehlender Abgeschlossenheitsbescheinigung zurückzuweisen.
I.
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