I. Die Antragsgegner sind Wohnungseigentümer einer im 7. Obergeschoss des Hauses A-Weg der im Rubrum bezeichneten größeren Wohnungseigentumsanlage. Zu baulichen Veränderungen enthält § 8 der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung u. a. folgende Regelungen:
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