I.
Der Beteiligte zu 2 ist als Eigentümer einer Wohnung und eines Tiefgaragenstellplatzes Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ... in .... Die Beteiligte zu 1 verwaltet die Anlage.
Die Eigentümergemeinschaft beschloss am 10. Oktober 2001 rückwirkend den Wirtschaftsplan für 2001.
Die Beteiligte zu 1 hat den Beteiligten zu 2 auf rückständiges Hausgeld für Wohnung und Garage für April bis November 2001 nebst einer "Beitreibungsgebühr" in Anspruch genommen und ihre Forderung wie folgt aufgeschlüsselt:
(1) Genehmigter Wirtschaftsplan 2001
April bis November 2001 (Wohnung: 8 x 386,- DM) 3.088,- DM
(2) Genehmigter Wirtschaftsplan 2001
April bis November 2001 (Stellplatz: 8 x 4,- DM) 32,- DM
(3) "Beitreibungsgebühr" 290.- DM
3.410,- DM
= 1.743,51 Euro.
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