OLG Düsseldorf - Beschluss vom 23.06.2008
I-3 Wx 77/08
Normen:
WEG § 10 Abs. 1 Satz 2 ; WEG § 21 Abs. 4 ; WEG § 28 Abs. 5 ;
Fundstellen:
MDR 2009, 197
MietRB 2009, 44
OLGReport-Düsseldorf 2008, 757
WuM 2008, 570
Vorinstanzen:
LG Duisburg - 11 T 310/07 - 19.03.2008 AG Mülheim an der Ruhr - 30 II 47/06,

Unwirksamkeit eines Eigentümergemeinschaftsbeschlusses bzgl. der planmäßigen Reinigung der Außenanlagen durch die Eigentümer in Herbst und Winter - Mehrheitsbeschluss wegen der Anschaffung eines Warmwasserzählers im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2008 - Aktenzeichen I-3 Wx 77/08

DRsp Nr. 2008/17863

Unwirksamkeit eines Eigentümergemeinschaftsbeschlusses bzgl. der planmäßigen Reinigung der Außenanlagen durch die Eigentümer in Herbst und Winter - Mehrheitsbeschluss wegen der Anschaffung eines Warmwasserzählers im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung

»1. Eine Regelung, wonach für die Herbstzeit vom 1. September bis zum 30. Januar eines Jahres die Wohnungseigentümer nach einem festgelegten Plan zum Fegen von Laub und zur allgemeinen Reinigung der Außenanlagen der Eigentümergemeinschaft herangezogen werden, kann nicht mit Mehrheit wirksam beschlossen werden. 2. Ob notwendige Warmwasserzähler gekauft, gemietet oder geleast werden, unterliegt der Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss. Hierbei entspricht nicht stets nur die preiswerteste Variante ordnungsgemäßer Verwaltung, sondern auch eine solche, die sich unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände als wirtschaftlich nicht unvertretbar erweist.«

Normenkette:

WEG § 10 Abs. 1 Satz 2 ; WEG § 21 Abs. 4 ; WEG § 28 Abs. 5 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die Mitglieder der eingangs näher bezeichneten Wohnungseigentümergemeinschaft.

In der Eigentümerversammlung vom 11. April 2006 wurden mehrheitlich u. A. folgende Beschlüsse gefasst: