I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage.
Die weitere Beteiligte wurde mit Beschluss der Wohnungseigentümer vom 22.5.2003 "gemäß bereits unterschriebenem Verwaltervertrag" zum Verwalter bestellt. Der Verwaltervertrag sah eine Bestellungsdauer bis 31.12.2004 vor.
Die weitere Beteiligte berief für den 20.11.2003 eine Eigentümerversammlung ein und setzte unter Tagesordnungspunkt (TOP) 7 Folgendes auf die Tagesordnung:
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