BayObLG - Beschluss vom 12.01.2005
2Z BR 187/04
Normen:
WEG § 45 ; ZPO § 91a § 263 § 533 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2005, 317
ZfIR 2005, 369
Vorinstanzen:
LG München I, AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 1412/04 - Vorinstanzaktenzeichen II 580/03

Unzulässiger Antrag auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses bei umfassender Regelung in Zweitbeschluss - Beurteilung der Sachdienlichkeit einer Antragserweiterung durch Rechtsbeschwerdegericht

BayObLG, Beschluss vom 12.01.2005 - Aktenzeichen 2Z BR 187/04

DRsp Nr. 2005/2236

Unzulässiger Antrag auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses bei umfassender Regelung in Zweitbeschluss - Beurteilung der Sachdienlichkeit einer Antragserweiterung durch Rechtsbeschwerdegericht

»1. Der Antrag auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses wird unzulässig, wenn ein Zweitbeschluss gefasst wird, dessen Regelungsgehalt zwar über den Erstbeschluss hinausgeht, diesen aber mit umfasst.2. Die Beurteilung der Sachdienlichkeit einer Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren ist eine Ermessensentscheidung des Landgerichts und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar.«

Normenkette:

WEG § 45 ; ZPO § 91a § 263 § 533 ;

Gründe:

I.

Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage.

Die weitere Beteiligte wurde mit Beschluss der Wohnungseigentümer vom 22.5.2003 "gemäß bereits unterschriebenem Verwaltervertrag" zum Verwalter bestellt. Der Verwaltervertrag sah eine Bestellungsdauer bis 31.12.2004 vor.

Die weitere Beteiligte berief für den 20.11.2003 eine Eigentümerversammlung ein und setzte unter Tagesordnungspunkt (TOP) 7 Folgendes auf die Tagesordnung: