In einem Beitreibungsverfahren haben die Beteiligten nach Zahlung von insgesamt 2.772,43 EUR und Rücknahme des Antrags in Höhe von 264 EUR die Hauptsache bis auf Verzugszinsen und vorgerichtliche Mahnkosten übereinstimmend für erledigt erklärt. Das Amtsgericht verpflichtete mit Beschluss vom 28.02.2006 (Bl. 100 ff. d. A.) die Antragsgegner zur Zahlung der Zinsen und Kosten. Den Antragsgegnern wurden 91 % und der Antragstellerin wurden 9% der Kosten des Verfahrens auferlegt.
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