OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 21.02.2008
20 W 26/08
Normen:
FGG § 20a ; FGG § 27 Abs. 2 ; WEG § 45 ;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 19 T 308/07

Unzulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen Landgerichtsbeschluss über Beschwerde gegen isolierte Kostenentscheidung in WEG-Sache

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 21.02.2008 - Aktenzeichen 20 W 26/08

DRsp Nr. 2008/15528

Unzulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen Landgerichtsbeschluss über Beschwerde gegen isolierte Kostenentscheidung in WEG -Sache

»Gegen einen Beschluss des Landgerichts, der über eine sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung (Mischentscheidung) des Amtsgerichts in einem WEG -Verfahren befindet, ist die sofortige weitere Beschwerde auch dann nicht gegeben, wenn das Landgericht die Erstbeschwerde zu Unrecht als unzulässig verworfen hat, weil es fälschlich von einer unselbständigen Kostenentscheidung des Amtsgerichts ausgegangen ist.«

Normenkette:

FGG § 20a ; FGG § 27 Abs. 2 ; WEG § 45 ;

Entscheidungsgründe: