OLG Köln - Beschluß vom 13.02.1998
16 Wx 3/98
Normen:
WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZM 1999, 178
OLGReport-Köln 1998, 195
WuM 1998, 630

Unzulässigkeit einer Sichtschutzwand

OLG Köln, Beschluß vom 13.02.1998 - Aktenzeichen 16 Wx 3/98

DRsp Nr. 1998/15945

Unzulässigkeit einer Sichtschutzwand

»Auch im Rahmen ine räußerlich in zahlreiche Einfamilienhäuser aufgegliederten Wohnungseigentumsanlage bedarf die Errichtung einer ca. 1,90 m hohen Sichtschutzwand an der Grenze zweier in Sondernutzung befindlicher Gartenflächen der Anlage als baulicher Veränderung der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Das gitl auch dann, wenn sich in anderen Gärten, die nicht zur Wohnungseigentumsanlage gehören, solche Wände bereits vorhanden sind.«

Normenkette:

WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1 ;

Gründe: