I.
Der Antragsteller war und die Antragsgegner sind Wohnungserbbauberechtigte einer aus mehreren Gebäuden bestehenden Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
In einer Versammlung am 28.3.2000, in der zunächst alle Wohnungserbbauberechtigten anwesend oder vertreten waren, wurden zahlreiche Beschlüsse, teils einstimmig, teils mit Mehrheit gefasst.
Der Antragsteller hat beim Amtsgericht beantragt, die Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt (TOP) 12, 16, 18 (mehrere Teilbeschlüsse) und 19 für ungültig zu erklären. Er hat vor allem gerügt, von vertretenen Wohnungserbbauberechtigten seien keine schriftlichen Vollmachten vorgelegt worden, der Beschluss zu TOP 12 sei nicht von der Einladung gedeckt, zu TOP 16 und 19 sei zu Unrecht schriftlich und damit geheim abgestimmt worden und bei den Beschlüssen zu TOP 18 sei die Ankündigung in der Einladung zu unklar gewesen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|