OLG Köln - Beschluß vom 23.01.1995
16 Wx 202/94
Normen:
WEG § 10 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1995, 100
Vorinstanzen:
LG Bonn,

Vereinbarungen von Wohnungseigentümern ohne dingliche Wirkung - Wohnungseigentum, Beschluß, Vereinbarung, dingliche Wirkung

OLG Köln, Beschluß vom 23.01.1995 - Aktenzeichen 16 Wx 202/94

DRsp Nr. 1995/4602

Vereinbarungen von Wohnungseigentümern ohne dingliche Wirkung - Wohnungseigentum, Beschluß, Vereinbarung, dingliche Wirkung

Eine mit Stimmenmehrheit getroffene und nicht angefochtene Vereinbarung der Wohnungseigentümer ist auch dann nicht geeignet, eine dingliche Rechtsänderung herbeizuführen, wenn sie notariell beurkundet worden ist, soweit sie nicht darüberhinaus ins Grundbuch eingetragen wurde. Eine solche Vereinbarung kann die Wohnungseigentümer allerdings schuldrechtlich binden.

Normenkette:

WEG § 10 Abs. 2 ;

Gründe:

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt; in der Sache hat sie aber keinen Erfolg.