LG Wuppertal, - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 505/94
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen; Rückgabe der Mietsache
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2000 - Aktenzeichen 24 U 50/99
DRsp Nr. 2001/12933
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen; Rückgabe der Mietsache
1. Die Mietsache ist i.S. des § 556 Abs. 1BGB zurückgegeben, wenn der Vermieter wieder unmittelbaren Besitz ergriffen hat. Daß der Zustand der Räume nicht seinen Erwartungen entspricht, ist unerheblich.2. Zur Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung und zur Beendigung der Unterbrechungswirkung wegen Nichtbetreibens des Rechtsstreits.