OLG Hamburg - Beschluß vom 28.08.1991
2 Wx 15/90
Normen:
BGB § 677 § 678 § 681 ; WEG § 27 § 43 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
WE 1992, 113
WuM 1995, 126
ZMR 1992, 170

Verteilung der bei Herstellung der Wohnanlage entstandenen und vom Verwalter bezahlten Kosten

OLG Hamburg, Beschluß vom 28.08.1991 - Aktenzeichen 2 Wx 15/90

DRsp Nr. 1995/1568

Verteilung der bei Herstellung der Wohnanlage entstandenen und vom Verwalter bezahlten Kosten

»Zur Rechtslage, wenn bei Herstellung der Wohnanlage auf dem Wege des Bauherrenmodells der Verwalter die Kosten einer Gaslieferung, die vor Fertigstellung der Wohnanlage, Inbesitznahme der Wohnungen durch die Wohnungseigentümer und Anlage der Wohnungsgrundbücher sowie vor dem für den Beginn der Tätigkeit des Verwalters vorgesehenen Zeitpunkt erfolgt ist, nach diesem Zeitpunkt von einem für die Wohnungseigentümer eingerichteten Konto bezahlt und für ein späteres Jahr in die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümer einstellt.«

Normenkette:

BGB § 677 § 678 § 681 ; WEG § 27 § 43 Abs. 1 Nr. 2 ;

Gründe: