OLG Düsseldorf - Beschluß vom 31.05.1999
3 Wx 102/99
Normen:
WEG § 2 ;
Fundstellen:
NZM 2000, 350
WuM 1999, 544
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf - 08.02.99 - 291 II 257/97 WEG ,

Verwalterpflichten im Zusammenhang mit der Bebauung auf dem Nachbargrundstück

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 31.05.1999 - Aktenzeichen 3 Wx 102/99

DRsp Nr. 1999/9020

Verwalterpflichten im Zusammenhang mit der Bebauung auf dem Nachbargrundstück

»Haben die Wohnungseigentümer mit einer Ausnahme eine das gemeinschaftliche Eigentum beeinträchtigende Bebauung des Nachbargrundstücks vorab gebilligt, so ist der Verwalter nicht verpflichtet, von dem Eigentümer des Nachbargrundstücks bei Beginn der Bebauung die Unterlassung der Arbeiten unter Hinweis auf die fehlende Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu verlangen.«

Normenkette:

WEG § 2 ;

Gründe:

I.

Der Beteiligte zu 1) ist Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ... in D., deren Verwalterin die Beteiligte zu 2) ist. Er hat sein Wohnungseigentum, das zunächst an einen Ersterwerber veräußert worden war, im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag erworben.

Das Nachbargrundstück ... gehörte der Firma "T.-GmbH", die es mit einer Wohnanlage bestehend aus 90 Wohnungen und einer Tiefgarage bebauen wollte. Die Kaufverträge der Eigentümer der Gemeinschaft ... enthielten für die Erwerber die Verpflichtung, die Errichtung einer Tiefgarage auf dem Nachbargrundstück, einen teilweisen Überbau und den Abriß einiger Balkone an dem Hause ... zu dulden.