Verwendungsersatzanspruch des Verwalters bei unberechtigter Geschäftsführung
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 20.11.1995 - Aktenzeichen 3 Wx 447/93
DRsp Nr. 1996/29151
Verwendungsersatzanspruch des Verwalters bei unberechtigter Geschäftsführung
»Auch im Falle unberechtigter Geschäftsführung kann der Verwalter Ersatz von Verwendungen verlangen, wenn diese zwar nicht »werterhöhend« waren, der Eigentümergemeinschaft aber später unausweichliche Aufwendungen erspart haben.«