OLG Köln - Beschluß vom 04.09.2002
16 Wx 124/02
Normen:
WEG §§ 10 15 ;
Fundstellen:
NZM 2002, 866
ZMR 2003, 382
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 13.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 33/02
AG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen II 97/01

Verwirkung der Geltendmachung der Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses im WEG-Verfahren

OLG Köln, Beschluß vom 04.09.2002 - Aktenzeichen 16 Wx 124/02

DRsp Nr. 2003/3894

Verwirkung der Geltendmachung der Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses im WEG -Verfahren

Ein Mehrheitsbeschluss, durch den die Eigentümer den in der Teilungserklärung vorgesehenen Kostenverteilungsschlüssel für die Zukunft generell abändern, ist nichtig. Die Berufung auf diese Nichtigkeit hat ein Eigentümer nicht dadurch verwirkt, dass er in einem gerichtlichen Vergleich mit der Eigentümergemeinschaft vor der Entscheidung des BGH vom 20. 9. 2000 - V ZB 58/99 - nach Hinweis auf die damals ganz herrschende anderslautende Rechtsprechung einen diesen Beschluss betreffenden Anfechtungsantrag zurückgenommen hatte.

Normenkette:

WEG §§ 10 15 ;

Gründe: