Verwirkung des Anfechtungsrechts in Wohnungseigentumssachen
KG, Beschluß vom 25.04.1997 - Aktenzeichen 24 W 8686/96
DRsp Nr. 1998/2811
Verwirkung des Anfechtungsrechts in Wohnungseigentumssachen
»Reicht ein Wohnungseigentümer zwar fristgerecht innerhalb eines Monats nach § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG Anfechtungsanträge gegen Eigentümerbeschlüsse ein, betreibt er jedoch danach über viele Jahre hinweg das gerichtliche Verfahren nicht weiter, sondern will es auf Dauer in der Schwebe halten, ist das Anfechtungsrecht verwirkt.«