Verwirkung des Anspruchs auf Beseitigung baulicher Veränderungen
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.11.1998 - Aktenzeichen 4 W 158/97
DRsp Nr. 2004/1441
Verwirkung des Anspruchs auf Beseitigung baulicher Veränderungen
»Der Anspruch auf Beseitigung baulicher Maßnahmen, die ohne Beteiligung der anderen Wohnungseigentümer durchgeführt wurden, kann verwirkt sein, wenn der geschaffene Zustand rund 10 Jahre hingenommen worden ist.«