I. Die Antragstellerin und die Ahtragsgegner sind die Teileigentümer einer im Jahr 1979 fertiggestellten Anlage, die aus Hotelappartements, Praxen und gewerblich genutzten Einheiten besteht. Die Antragstellerin hat im Jahr 1985 das Teileigentum Nr. 61 erworben, das in der Teilungserklärung vom 20.9.1977 als "Laden" bezeichnet ist. Seit Errichtung der Anlage wird in diesem Teileigentum ein giscafe betrieben und die vorgelagerte Gemeinschaftsfläche als Terrasse mitgenutzt. In der Eigentümerversammlung vom 28.7.1995 beschlossen die Teileigentümer zu Tagesordnungspunkt (TOP) 4:
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|