Verzicht auf Schadensersatz gegen früheren Verwalter widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.1999 - Aktenzeichen 3 Wx 270/99
DRsp Nr. 2004/1361
Verzicht auf Schadensersatz gegen früheren Verwalter widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung
»Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, auf die gerichtliche Geltendmachung von - offensichtlich schlüssig dargelegten - Schadensersatzansprüchen gegen den früheren Verwalter zu verzichten, widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.«