BayObLG - Beschluß vom 25.08.1994
2Z BR 80/94
Normen:
BGB § 13 ; GBO § 29 ; WEG § 10 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1994, 244
DNotZ 1995, 610

Vollmacht zur Änderung einer Teilungserklärung im Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung

BayObLG, Beschluß vom 25.08.1994 - Aktenzeichen 2Z BR 80/94

DRsp Nr. 1995/1249

Vollmacht zur Änderung einer Teilungserklärung im Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung

»Eine Vollmacht in einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung, durch die der Erwerber den Veräußerer (Bauträger) ermächtigt, die Teilungserklärung zu ändern, "soweit das Sondereigentum des Käufers nicht unmittelbar betroffen ist", ist ausreichend bestimmt. Die Auslegung ergibt, daß der Bauträger nur zu solchen Änderungen nicht ermächtigt ist, durch welche die im Sondereigentum stehenden Räume in ihrer Lage und Größe verändert werden (Abgrenzung zu BayObLGZ 1993, 259).«

Normenkette:

BGB § 13 ; GBO § 29 ; WEG § 10 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Beteiligte zu 1, eine Bauträgerin, verkaufte zu notarieller Urkunde vom 16.11.1993 an die Beteiligten zu 2 und 3 ein Wohnungseigentum und ein Teileigentum mit einem Sondernutzungsrecht. In der Urkunde änderte die Beteiligte zu 1 im eigenen Namen und namens der Berechtigten von Auflassungsvormerkungen an anderen Wohnungseigentumsrechten aufgrund der ihr in den Kaufverträgen von diesen erteilten Vollmacht die Teilungserklärung dahin ab, daß den Beteiligten zu 2 und 3 ein weiteres Sondernutzungsrecht eingeräumt wird. In den Kaufverträgen ist die Beteiligte bevollmächtigt, die "Teilungserklärung zu ändern, soweit das Sondereigentum des Käufers nicht unmittelbar betroffen ist".