BGB § 564 b Abs. 2 Nr. 2 S. 2, § 571 Abs. 1 ; WEG § 3 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1994, 22
MDR 1994, 371
NJW 1994, 1024
Voraussetzungen der Beendigung eines Mietverhältnisses ohne Rücksicht auf eine Wartefrist
BayObLG, Beschluß vom 09.02.1994 - Aktenzeichen RE-Miet 5/93
DRsp Nr. 1994/1758
Voraussetzungen der Beendigung eines Mietverhältnisses ohne Rücksicht auf eine Wartefrist
»Dem Bundesgerichtshof wird die folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:Darf der Eigentümer einer Wohnung sich als Vermieter auf ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses im Sinn des § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB (Eigenbedarf) ohne Rücksicht auf die in Satz 2 der Vorschrift bestimmte Wartefrist berufen, wenn er erst nach Überlassung der Wohnung an den Mieter das Hausgrundstück als Miteigentümer in einer Bruchteilsgemeinschaft mit Dritten erworben hat und die Erwerber das Miteigentum gemäß § 3WEG in der Weise beschränkt haben, daß jedem Miteigentümer abweichend von § 93BGB Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung eingeräumt wird?«
Normenkette:
BGB § 564 b Abs. 2 Nr. 2 S. 2, § 571 Abs. 1 ; WEG § 3 ;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.