BayObLG - Beschluß vom 09.02.1994
RE-Miet 5/93
Normen:
BGB § 564 b Abs. 2 Nr. 2 S. 2, § 571 Abs. 1 ; WEG § 3 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1994, 22
MDR 1994, 371
NJW 1994, 1024

Voraussetzungen der Beendigung eines Mietverhältnisses ohne Rücksicht auf eine Wartefrist

BayObLG, Beschluß vom 09.02.1994 - Aktenzeichen RE-Miet 5/93

DRsp Nr. 1994/1758

Voraussetzungen der Beendigung eines Mietverhältnisses ohne Rücksicht auf eine Wartefrist

»Dem Bundesgerichtshof wird die folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:Darf der Eigentümer einer Wohnung sich als Vermieter auf ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses im Sinn des § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB (Eigenbedarf) ohne Rücksicht auf die in Satz 2 der Vorschrift bestimmte Wartefrist berufen, wenn er erst nach Überlassung der Wohnung an den Mieter das Hausgrundstück als Miteigentümer in einer Bruchteilsgemeinschaft mit Dritten erworben hat und die Erwerber das Miteigentum gemäß § 3 WEG in der Weise beschränkt haben, daß jedem Miteigentümer abweichend von § 93 BGB Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung eingeräumt wird?«

Normenkette:

BGB § 564 b Abs. 2 Nr. 2 S. 2, § 571 Abs. 1 ; WEG § 3 ;

Gründe: