I.
Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungserbbauberechtigten einer Wohnanlage, die von dem weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Die Antragstellerin wurde am 30.4.1991 für die Zeit vom 1.1.1992 bis 31.12.1996 zur Verwalterin bestellt. Am 11.1.1995 beschlossen die Wohnungseigentümer auf Betreiben insbesondere der Antragsgegnerin zu 1, die Verwaltungsbeirätin ist, die Antragstellerin als Verwalterin aus wichtigem Grund abzuberufen.
Die Antragstellerin hat beantragt, den Eigentümerbeschluß für ungültig zu erklären. Das Amtsgericht hat den Antrag mit Beschluß vom 3.2.1999 abgewiesen. Das Landgericht hat am 24.5.1999 die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich deren sofortige weitere Beschwerde.
II.
Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.
1. Das Landgericht hat ausgeführt:
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