I.
Die Beteiligten zu 1 und 2 bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft in Düsseldorf, deren Verwalterin die Beteiligte zu 3 ist.
Die Eigentümerversammlung vom 23. September 1997 fasste u.a. folgende Beschlüsse:
TOP 2:
"Die vom Verwalter vorgelegte Verwaltungsabrechnung 1996 (Abrechnungsausdruck vom 24.04.1997) einschließlich der hieraus resultierenden Einzelabrechnungen wird hiermit genehmigt.
Der Verwalter und der Verwaltungsbeirat werden entlastet...".
TOP 3:
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