I. In formeller Hinsicht ist die sofortige weitere Beschwerde unbedenklich. Zwar liegt die unmittelbar materielle Beschwer der Rechtsmittelführer möglicherweise unter 750,- EUR, wenn allein auf das Fehlen bestimmter Einnahmen in dem Wirtschaftsplan für 2007 abgestellt wird. Den Rechtsbeschwerdeführern ist indes zugute zu halten, dass sie mit dem Rechtsmittel die Frage der ordnungsgemäßen Aufstellung eines Wirtschaftsplanes auch für die Zukunft geklärt wissen wollen und die vorliegende Fallgestaltung mit dem Sachverhalt in der Entscheidung des OLG München vom 20.12.207 (WuM 2008, 169) vergleichbar ist. Deshalb ist von einer unabhängig von der unmittelbaren wirtschaftlichen Belastung bestehenden Beschwer auszugehen.
II. Die weitere Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.
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