OLG Köln - Beschluss vom 05.05.2008
16 Wx 47/08
Normen:
WEG § 28 Abs. 1 (a.F./n.F.) ;
Fundstellen:
MietR 2008, 367
NZM 2008, 652
OLGReport-Köln 2009, 71
ZMR 2008, 818
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 06.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 245/07
LG Köln, vom 06.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 249/07

WEG-Recht - Vollständigkeit des Wirtschaftsplans

OLG Köln, Beschluss vom 05.05.2008 - Aktenzeichen 16 Wx 47/08

DRsp Nr. 2008/14032

WEG -Recht - Vollständigkeit des Wirtschaftsplans

»Die in den Wirtschaftsplan aufzunehmenden voraussichtlichen Einnahmen umfassen auch die Zinserträge aus der Anlage der Instandhaltungsrücklage. Fehlen diese im Wirtschaftsplan, so erfüllt dieser nicht die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verwaltung.«

Normenkette:

WEG § 28 Abs. 1 (a.F./n.F.) ;

Gründe:

I. In formeller Hinsicht ist die sofortige weitere Beschwerde unbedenklich. Zwar liegt die unmittelbar materielle Beschwer der Rechtsmittelführer möglicherweise unter 750,- EUR, wenn allein auf das Fehlen bestimmter Einnahmen in dem Wirtschaftsplan für 2007 abgestellt wird. Den Rechtsbeschwerdeführern ist indes zugute zu halten, dass sie mit dem Rechtsmittel die Frage der ordnungsgemäßen Aufstellung eines Wirtschaftsplanes auch für die Zukunft geklärt wissen wollen und die vorliegende Fallgestaltung mit dem Sachverhalt in der Entscheidung des OLG München vom 20.12.207 (WuM 2008, 169) vergleichbar ist. Deshalb ist von einer unabhängig von der unmittelbaren wirtschaftlichen Belastung bestehenden Beschwer auszugehen.

II. Die weitere Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.