OLG Köln - Beschluss vom 30.04.2008
16 Wx 262/07
Normen:
WEG § 26 (a.F.) ;
Fundstellen:
MietR 2008, 368, 369
OLGReport-Köln 2009, 71
ZMR 2008, 734
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 29.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 282/06
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 202 II 28/06

WEG-Recht: Keine ordnungsgemäße Verwaltung bei Wiederwahl eines Verwalters nach dessen zwischenzeitlicher Verurteilung wegen Untreue und unvollständiger Information der Eigentümer vor der Versammlung

OLG Köln, Beschluss vom 30.04.2008 - Aktenzeichen 16 Wx 262/07

DRsp Nr. 2008/14035

WEG -Recht: Keine ordnungsgemäße Verwaltung bei Wiederwahl eines Verwalters nach dessen zwischenzeitlicher Verurteilung wegen Untreue und unvollständiger Information der Eigentümer vor der Versammlung

»1. Die Feststellung, dass ein Verwalter seine Treuepflichten gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft verletzt und sich damit einer Untreue strafbar gemacht hat, begründet die Besorgnis, dass er seinen Aufgaben, insbes. seiner Pflicht zur Verwaltung der Gelder der Gemeinschaft nicht gewachsen ist. Dabei spielt es keine Rolle, dass die vorangegangenen Taten sich gegen eine andere Gemeinschaft gerichtet haben. 2. Wird dieser Verwalter mit Mehrheitsbeschluss wiedergewählt, so entspricht dieser Beschluss nur ausnahmsweise ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn aufgrund konkreter Umstände von einer positiven Zukunftsprognose ausgegangen werden kann. Eine positive Zukunftsprognose über die Tätigkeit des Verwalters kann jedenfalls dann nicht gestellt werden, wenn der Verwalter vor der Versammlung zu seiner Wiederwahl nicht alle Eigentümer über seine zwischenzeitliche Verurteilung und den zugrunde liegenden Sachverhalt informiert, weil er entweder uneinsichtig bezüglich seines Fehlverhaltens ist oder bewusst versucht, dieses vor den Eigentümern zu verschleiern.«

Normenkette:

WEG § 26 (a.F.) ;

Gründe: