I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner zu 2 bis 4 und 6 sind Mitglieder der eingangs genannten Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Antragsgegnerin zu 3 ist seit dem 26.07.2004 im Grundbuch eingetragene Rechtsnachfolgerin der Voreigentümerin Frau Dr. Dr. L. Die Antragsgegner zu 5 haben ihr Wohnungseigentum im Verlauf des Erstbeschwerdeverfahrens durch notariellen Vertrag vom 12.10.2004 veräußert. Die Beteiligte zu 7 ist die Verwalterin.
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