OLG Köln - Beschluß vom 20.10.2003
16 Wx 75/03
Normen:
WEG § 3 ;
Fundstellen:
ZMR 2004, 623
Vorinstanzen:
LG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 159/02
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 202 II 274/01

WEG-Verfahren: Isoliertes Miteigentum neben Sonder- und Gemeinschaftseigentum

OLG Köln, Beschluß vom 20.10.2003 - Aktenzeichen 16 Wx 75/03

DRsp Nr. 2004/2383

WEG -Verfahren: Isoliertes Miteigentum neben Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Ist an Räumlichkeiten einer Wohnungseigentumsanlage, die als Sondereigentum in der Teilungserklärung ausgewiesen sind, an denen Sondereigentum aber aus Rechtsgründen nicht begründet werden kann, ein sog. isolierter Miteigentumsanteil entstanden (BGHZ 109, 179 "Heizwerk-Fall"), so ist dieser bei der jährlichen Kostenverteilung mit den in der Teilungserklärung für diese Räumlichkeiten bestimmten Kostenanteilen zu belasten, auch wenn die Teilungserklärung bei ihrer Regelung irrtümlicherweise davon ausgeht, es handle bei diesem Anteil um Sondereigentum.

Normenkette:

WEG § 3 ;

Gründe: