I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Die Wohnanlage befindet sich im so genannten Olympiadorf in München. Den Antragstellern gehört ein Miteigentumsanteil von 41.87/10.000stel.
Im Olympiadorf befinden sich Fahrbahnen und Fußgängerbereiche auf verschiedenen Ebenen. Die unterste Ebene besteht aus den Fahrstraßen mit den angrenzenden Garagen und Kellern. Fußgängerbereich und Gärten liegen darüber und werden von einer als Überbauwerk bezeichneten Betonkonstruktion getragen. Die Fußgängerebene dient dem öffentlichen Verkehr, steht aber im Eigentum der einzelnen Grundstückseigentümer im Olympiadorf.
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