I.
Die Antragsteller und die weiteren Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die früher von der Antragsgegnerin verwaltet wurde.
In der Eigentümerversammlung vom 29.8.2003 befassten sich die Wohnungseigentümer mit der Frage der Fortsetzung oder Beendigung des Verwalterverhältnisses mit der Antragsgegnerin. Die Antragsgegnerin verfasste hierzu ein Protokoll, wegen dessen Inhalt auf Seite 6 der Gründe der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen wird. Die Antragsteller sind der Auffassung, dass das Protokoll den tatsächlichen Verlauf nicht richtig wiedergibt.
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