LG Wiesbaden, vom 16.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 111/03
Wiedereinräumung des Besitzes an gemieteten Räumen
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.10.2003 - Aktenzeichen 2 W 26/03
DRsp Nr. 2005/3844
Wiedereinräumung des Besitzes an gemieteten Räumen
Räumt der Vermieter Geschäftsräume ohne rechtswirksamen Titel zwangsweise, so handelt es sich um verbotene Eigenmacht mit der Folge, dass die Wiedereinräumung des Besitzes im Wege der einstweiligen Verfügung erwirkt werden kann.