I. Der Beteiligte zu 12 ist Mitglied der o.a. Wohnungseigentümergemeinschaft. Er ist im Jahre 1995 zum Verwalter der Gemeinschaft bestellt worden.
In der Versammlung vom 2. Dezember 1995 hatten die Wohnungseigentümer mit Mehrheit folgenden Beschluß gefaßt:
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