OLG Köln, Beschluß vom 06.03.1998 - Aktenzeichen 16 Wx 8/98
DRsp Nr. 1999/4394
Wiederwahl des Verwalters trotz Abrechnungsfehler
»Nicht jeder Abrechnungsfehler eines Verwalters in der Vergangenheit rechtfertigt die Annahme einer so groben Pflichtverletzung, daß eine Wiederwahl dieses Verwalters als Verstoß gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Verwaltung angesehen werden müßte. Eine grobe Pflichtverletzung ist aber dann zu bejahen, wenn der Verwalter seiner Abrechnung einen Schlüssel zugrundegelegt hatte, der weder den Bestimmungen der Teilungserklärung entspricht noch durch eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG gedeckt ist.«