OLG Köln - Beschluß vom 06.03.1998
16 Wx 8/98
Normen:
WEG § 10 Abs. 1 S. 2 § 23 Abs. 4 § 26 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)311c
NJW-RR 1998, 1622
NZM 1999, 128
OLGReport-Köln 1998, 210

Wiederwahl des Verwalters trotz Abrechnungsfehler

OLG Köln, Beschluß vom 06.03.1998 - Aktenzeichen 16 Wx 8/98

DRsp Nr. 1999/4394

Wiederwahl des Verwalters trotz Abrechnungsfehler

»Nicht jeder Abrechnungsfehler eines Verwalters in der Vergangenheit rechtfertigt die Annahme einer so groben Pflichtverletzung, daß eine Wiederwahl dieses Verwalters als Verstoß gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Verwaltung angesehen werden müßte. Eine grobe Pflichtverletzung ist aber dann zu bejahen, wenn der Verwalter seiner Abrechnung einen Schlüssel zugrundegelegt hatte, der weder den Bestimmungen der Teilungserklärung entspricht noch durch eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG gedeckt ist.«

Normenkette:

WEG § 10 Abs. 1 S. 2 § 23 Abs. 4 § 26 ;
Fundstellen
DRsp I(152)311c
NJW-RR 1998, 1622
NZM 1999, 128
OLGReport-Köln 1998, 210