OLG Hamm - Beschluss vom 12.06.2012
15 Wx 99/11
Normen:
WEG § 13 Abs. 2; WEG § 15 Abs. 1; GBO § 53 Abs. 1;
Fundstellen:
FGPrax 2012, 244
MietRB 2012, 299
Vorinstanzen:
LG Dortmund, vom 31.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 9 T 288/09

Wirksamkeit der Begründung eines Sondernutzungsrechts durch den teilenden Eigentümer nach Entstehung der Gemeinschaft

OLG Hamm, Beschluss vom 12.06.2012 - Aktenzeichen 15 Wx 99/11

DRsp Nr. 2012/16140

Wirksamkeit der Begründung eines Sondernutzungsrechts durch den teilenden Eigentümer nach Entstehung der Gemeinschaft

Die - inhaltlich knapp gefasste - Regelung einer Teilungserklärung, durch die dem teilenden Eigentümer das Recht eingeräumt wird, künftig während der Dauer seiner Mitgliedschaft in der Gemeinschaft Sondernutzungsrechte an näher bezeichneten Pkw-Einstellplätzen einzelnen Wohnungen zuzuordnen, kann auch im Grundbucheintragungsverfahren als wirksamer bedingter Ausschluss aller Wohnungseigentümer vom Mitgebrauch der Fläche (negative Komponente) und positive Begründung des Sondernutzungsrechts durch die Zuordnungserklärung des Eigentümers verstanden werden.

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 2.000,- € festgesetzt.

Normenkette:

WEG § 13 Abs. 2; WEG § 15 Abs. 1; GBO § 53 Abs. 1;

Gründe: