LG Berlin, vom 05.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 85 T 109/01
AG Berlin-Tiergarten, - Vorinstanzaktenzeichen 70 II 34/00
Wohngeldvorfälligkeit bei Zahlungssäumnis; Wirtschaftsplanfortgeltung
KG, Beschluss vom 28.04.2003 - Aktenzeichen 24 W 326/01
DRsp Nr. 2003/14756
Wohngeldvorfälligkeit bei Zahlungssäumnis; Wirtschaftsplanfortgeltung
»Ein Eigentümerbeschluss, der die Vorfälligkeit der monatlichen Beitragsvorschüsse bei Verzug mit mindestens zwei Teilbeträgen vorsieht, widerspricht regelmäßig nicht Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Wegen Abweichung von OLG Zweibrücken ZMR 2003, 136 = NZM 2002, 876 LS wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.«