I.
Der Beteiligte zu 1. ist seit Anfang 2002 Mitglied der o. a. Wohnungseigentümergemeinschaft. Er hält das Sondereigentum an zwei Wohnungen (Nr. 07 und 10) und drei Garagen (Nr. 20, 21 und 22). Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Wohnungseigentümergemeinschaft sind seit längerem schlecht. Die Wohnungseigentümer wohnen sämtlich nicht in der Anlage. Die Wohnungen und Ladenlokale sind nur zum Teil vermietet. Der am 16. August 2000 bestellte Verwalter G hatte einen Finanzbedarf in Höhe von rund 160.000,00 DM ermittelt.
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