OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 13.09.2005
20 W 142/05
Normen:
WEG § 45 § 48 ;
Vorinstanzen:
LG Kassel, - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 673/04

Wohnungseigentumsrecht - Beschwerdewert im Beschlussanfechtungsverfahren

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.09.2005 - Aktenzeichen 20 W 142/05

DRsp Nr. 2006/829

Wohnungseigentumsrecht - Beschwerdewert im Beschlussanfechtungsverfahren

»Zur Frage des Werts des Gegenstands der Beschwerde bei der Anfechtung eines Beschlusses über die Entnahme eines Betrages aus der Instandhaltungsrücklage und über die Kündigung eines Hausmeistervertrages.«

Normenkette:

WEG § 45 § 48 ;

Entscheidungsgründe: