OLG Köln - Beschluß vom 18.01.2002
16 Wx 247/01
Normen:
WEG § 22 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2002, 161
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 11.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 254/98
AG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen II 150/00

Wohnungsrecht: Bauliche Veränderungen im Rahmen eines Sondernutzungsrechts

OLG Köln, Beschluß vom 18.01.2002 - Aktenzeichen 16 Wx 247/01

DRsp Nr. 2002/11354

Wohnungsrecht: Bauliche Veränderungen im Rahmen eines Sondernutzungsrechts

Die Einräumung eines Sondernutzungsrechts beinhaltet nicht automatisch zugleich die Gestattung der Vornahme baulicher Veränderungen an dem fraglichen Gebäudeteil oder der Grundstücksfläche, wenn nicht hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

Normenkette:

WEG § 22 Abs. 1 ;

Gründe: