OLG Köln - Beschluß vom 18.01.2002
16 Wx 187/01
Normen:
WEG § 43 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2002, 162
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 16.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 8 T 62/01
AG Siegburg - 3 II 153/00 WEG ,

Wohnungsrecht: Spannungsverhältnis von Darlegungslast und Amtsermittlungspflicht

OLG Köln, Beschluß vom 18.01.2002 - Aktenzeichen 16 Wx 187/01

DRsp Nr. 2002/11353

Wohnungsrecht: Spannungsverhältnis von Darlegungslast und Amtsermittlungspflicht

Im WEG - Verfahren obliegt es zwar den Beteiligten, durch Vorbringen des ihnen bekannten Sachverhalts und Angabe der ihnen bekannten Beweismittel Anhaltspunkte dafür zu liefern, in welcher Richtung das Gericht Ermittlungen anzustellen hat. Ungeachtet dieser Mitwirkungspflicht kann aber nicht wegen fehlender Substantiierung zu Lasten eines Beteiligten entschieden werden, solange noch weitere Ermittlungsmöglichkeiten bestehen. So ist den tatsächlichen Grundlagen geltend gemachter Ansprüche über die bloße Schlüssigkeitsprüfung hinaus dann weiter nachzugehen, wenn die Antragsbegründung in tatsächlicher Hinsicht erkennbare Lücken und Widersprüche enthält, die weiterer Aufklärung bedürfen.

Normenkette:

WEG § 43 ;

Gründe: