OLG Köln - Beschluß vom 24.05.2002
16 Wx 84/02
Normen:
WEG §§ 26 27 ;
Fundstellen:
NZM 2002, 615
OLGReport-Köln 2002, 417
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 08.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 8 T 291/01
AG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 28 II 54/01

Wohnungsrecht: Umlage der Verwaltervergütung

OLG Köln, Beschluß vom 24.05.2002 - Aktenzeichen 16 Wx 84/02

DRsp Nr. 2002/13185

Wohnungsrecht: Umlage der Verwaltervergütung

Auch wenn die Verwaltervergütung nach dem Verwaltervertrag mit einem fixen Betrag pro Wohneinheit berechnet wird, richtet sich die Pflicht der einzelnen Wohnungseigentümer zur Tragung der Verwalterkosten im Innenverhältnis nach dem in der Teilungserklärung vereinbarten Verteilungsschlüssel (vorliegend: Umlage der Kosten nach der Größe der Wohnfläche). Der in der Teilungserklärung vereinbarte Umlageschlüssel kann nicht auf Dauer durch unangefochtenen Mehrheitsbeschluss abgeändert werden.

Normenkette:

WEG §§ 26 27 ;

Gründe: