KG - Beschluß vom 08.01.1997
24 W 7947/95
Normen:
WEG § 21 Abs. 4 § 28 Abs. 3 § 29 Abs. 3 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)300c
WE 1997, 421
ZMR 1997, 544

Wohnungsreigentumsrecht: Erzwingbare Pflicht des Verwaltungsbeirats zur Erstellung eines Prüfberichts

KG, Beschluß vom 08.01.1997 - Aktenzeichen 24 W 7947/95

DRsp Nr. 1999/4404

Wohnungsreigentumsrecht: Erzwingbare Pflicht des Verwaltungsbeirats zur Erstellung eines Prüfberichts

»Weder einem einzelnen Wohnungseigentümer noch der Gemeinschaft steht gegen Mitglieder des Verwaltungsbeirats ein gerichtlich titulierbarer und dann mit Zwangsmitteln durchsetzbarer Anspruch auf Erstellung eines Prüfberichts zu. Bei Versagen dieses Organs ist vielmehr eine Neuwahl angezeigt, und ein einzelner Wohnungseigentümer kann hierauf einen Anspruch haben.«

Normenkette:

WEG § 21 Abs. 4 § 28 Abs. 3 § 29 Abs. 3 ;
Fundstellen
DRsp I(152)300c
WE 1997, 421
ZMR 1997, 544