OLG Köln - Beschluß vom 16.02.2000
16 Wx 179/99
Normen:
WEG § 45 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2000, 1111
NZM 2000, 685
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 29.09.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 132/99
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 203 II 370/98

Zulässige Gegenvorstellung gegen eine Rechtsbeschwerdeentscheidung

OLG Köln, Beschluß vom 16.02.2000 - Aktenzeichen 16 Wx 179/99

DRsp Nr. 2000/3437

Zulässige Gegenvorstellung gegen eine Rechtsbeschwerdeentscheidung

Verwirft das Rechtsbeschwerdegericht eine weitere Beschwerde als unzulässig, weil es irrtümlich davon ausgeht, der Beschwerdewert sei nicht erreicht, so muß es auf eine Gegenvorstellung des Beschwerdeführers hin, durch die der zutreffende und ausreichende Beschwerdewert klargestellt wird, nunmehr in der Sache selbst entscheiden.

Normenkette:

WEG § 45 ;

Gründe:

I. Die Gegendarstellung der Antragsgegner ist zulässig und führt zur Aufhebung des Beschlusses des Senats vom 05.01.2000, mit dem die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner wegen Nichterreichens des Beschwerdewertes des § 45 Abs. 1 als unzulässig verworfen worden war.